Kosten
Anwaltliche Beratung und der Weg zu den Gerichten kostet wie jede andere Dienstleistung Geld.
Die Information über die anfallenden Kosten für meine Tätigkeit ist daher Voraussetzung für ein vertrauensvolles Mandatsverhältnis.
Gerne erläutere ich Ihnen daher auch, welche Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in Ihrem Rechtsfall auf Sie zukommen können.
Gerne können Sie mir auch mit Hilfe des Kontaktformulars erste Informationen zu Ihrem Rechtsproblem zukommen lassen.
Ich werde mich dann zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen, um Sie vorab über die voraussichtlich anfallenden Kosten zu informieren.
Rechtsanwaltsgebühren
Die Gebühren meiner anwaltlichen Tätigkeit berechnen sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
Auf der Grundlage des RVG errechnen sich die Anwaltskosten in der Regel nach dem Streitwert, bzw. nach dem Gegenstandswert. Dieser orientiert sich wiederum daran, was der Rechtssuchende durchsetzen möchte.
Bei einem Zahlungsanspruch, der durchgesetzt werden soll, ergibt sich der Streitwert in der Regel in Höhe des eingeklagten Betrages.
Gerichtskosten
Auch die Gerichtskosten richten sich regelmäßig nach der Höhe des Streitwertes.
Die Gerichtskosen sind vom Kläger vorzulegen und müssen in der Regel nach Abschluss des Rechtsstreites von der unterliegenden Partei getragen werden.
Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, besteht die Möglichkeit, dass diese Versicherung Rechtsanwalts- und Gerichtskosten übernimmt.
Gerne und kostenfrei übernehme ich für Sie die Anfrage bei Ihrem Rechtsschutzversicherer auf Kostenzusage für Ihren Rechtsschutzfall.
Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Beratungs- und Prozesskostenhilfe ist eine spezielle Form der Sozialhilfe zur Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens (Beratungshilfe) und zur gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen (Prozesskostenhilfe). Für ein beabsichtigtes oder bereits laufendes gerichtliches Verfahren kann dem Rechtssuchenden auf Antrag Prozesskostenhilfe bewilligt werden. Diesen Antrag stelle ich im Bedarfsfall gerne für Sie.
Voraussetzung ist, dass das Gericht der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Erfolgsaussichten beimisst und Ihnen die Mittel zur Finanzierung des Rechtsstreites fehlen. Dies ist regelmäßig bei Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe der Fall.
Für die außergerichtliche Beratung und Vertretung steht Beratungshilfe zur Verfügung.
Für das Strafverfahren kann durch das Gericht ein Pflichtverteidiger auf Kosten der Staatskasse bestellt werden, sofern dies insbesondere im Hinblick auf die Höhe der zu erwartenden Strafe notwendig ist. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten spielen hierbei keine Rolle.